Dem erweiterten Vorstand (§ 12 der Satzung) gehören neben dem geschäftsführenden Vorstand der Ortsvorsteher der Ortschaft Gereonsweiler als geborenes Mitglied und die Delegierten der Mitgliedsvereine an.
Weiter zu "Satzung"
Weiter zu "Mitglied werden"
Weiter zu "Aktuelles"