Regelung zur Vergabe von Räumlichkeiten der Bürgerhalle für Feiern zur Erstkommunion
Der geschäftsführende Vorstand des Bürgerverein Gereonsweiler 1981 e.V. hat folgende Regelung
für die Vergabe von Räumlichkeiten zur Erstkommunion beschlossen:
Anmeldungen für die Nutzung der Bürgerhalle zur Feier einer Erstkommunion sind
durch E-Mail (oder in sonstiger schriftlicher Form) jeweils bis zum
1. Oktober eines laufenden Jahres
für die im dritten Jahr nach dem Jahr der Anmeldung beabsichtigte Feier einzureichen.
Beispiel: Erstkommunion im Jahre 2025 – Anmeldeschluss 01.10.2022.
Adressaten für die Anmeldung finden Sie hier.
Liegen zu diesem Zeitpunkt mehrere Meldungen vor, entscheidet das Los.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mitglieder des
Bürgerverein Gereonsweiler 1981 e.V.
bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Termine zur Kinderkommunion in Gereonsweiler 2022, 2023 und 2024 sind vergeben.